Die Konditionen Ihres Kredits sind weniger vorbestimmt und müssen individuell mit der jeweiligen Bank vereinbart werden. Daher gilt der Leitsatz; man muss die ´Braut´ schön machen.
Im Rahmen der folgenden Beschreibungen werden die notwendigen Parameter von Herrn Teske geprüft und daraus unterschiedliche Finanzierungskonditionen für Sie erarbeitet. Hierbei fließen auch die Angebote Ihrer Bemühungen bei irgendwelchen Anbietern mit ein. Der Vergleich wird entweder nach dem Barwert vorgenommen, oder nach den Gesamtkosten, oder nach anderen Parametern, die gemeinsam besprochen werden. Ihre Entscheidung bildet dann das ´Drehbuch´ für die Bank(en)! Es mag sein, das der eine und andere Geldgeber aus bankinternen Gründen von diesem ´Drehbuch´ abweichen dürfte. Das gilt es eben zu kontrollieren und zu moderieren!
Für den weiteren Ablauf Ihrer Finanzierung spielt vor allem Ihre Kreditwürdigkeit eine Rolle. Denn Gewerbetreibende jeder Branche wissen: Die wirtschaftliche Situation kann sich jederzeit verschlechtern. Das ist ein Risiko, das eine Bank bei der Finanzierung einer Gewerbeimmobilie möglichst minimieren möchte. Deshalb prüft die Bank als Kreditgeber nicht nur Ihre Bilanzen, sondern auch Ihre Bonität sehr genau. Die Beurteilung Ihrer Kreditwürdigkeit hilft auch Ihnen als Kreditnehmer dabei, gute sowie auf Sie zugeschnittene Konditionen für Ihren Kredit zu bekommen. Dies gilt es, wie im ersten Abschnitt dargelegt, zu berücksichtigen und zu moderieren!!
Es ist zu beachten, da nicht nur die Nutzung der Immobilie, sondern auch die Art der Gewerbeimmobilie, spezielle Verordnungen am Standort oder spezifische Gesetzgebungen spielen eine Rolle bei der Gewerbefinanzierung und beeinflussen Ihre Kreditkonditionen.
Es geht nicht nur entsprechende Unterlagen nach einer Checkliste der Bank zusammen zu tragen. Wenn das so gewollt ist, wenden Sie sich an irgendeinen Vermittler. Wollen Sie aber eine sinnvolle Vorgehensweise aufgebaut wissen, dann ist Herr Teske Ihr Partner!
Die Gewerbeimmobilie wird aufgrund aktueller Rechtsvorschriften bewertet, hierin fließen sowohl bautechnische Erkenntnisse, wie auch juristische und betriebswirtschaftliche Faktoren ein. Das sog. Ertragswertverfahren bewertet die Gewerbeimmobilie durch Betrachtung der voraussichtlich erzielbaren Netto‐Erträge. Es gelten spezifische Gesetzgebungen und – je nach Standort – lokale Verordnungen für die Errichtung und Verwendung und auch für die Veräußerung von Gewerbeimmobilien.