R i s i k o m a n a g e m e n t
Thomas Teske

 Baufinanzierung- / Kauffinanzierung 

Ich lege Wert darauf, das Sie sich in Ihre Baufinanzierung, virtuell, in Ihrem neuen Heim in Düsseldorf oder entsprechender Umgebung fast schon ´einleben´ können, während Sie sich in Ihrer Planungsphase befinden! Schlagworte wie Photovoltaik, Wärmepumpe, KfW, Sanierung finden sich überall. Nun gilt es auch die Bafin-Meldung vom 12.01.2022 zu beachten; die Steuerung der zukünftigen Konditionen über die Änderung des antizyklischen Kapitalpuffers. Dieser Entscheid wird vom Ausschusses für Finanzstabilität und des European Systemic Risk Boards (ESRB) ausdrücklich begrüßt! Das kann zu einer deutlichen Zinserhöhung führen, die allerdings wegen dem zutun Anderer inzwischen eingetreten ist! Um so mehr ist eine intelligente, umsichtige Finanzplanung im Rahmen Ihrer Baufinanzierung gefragt.

 

Die externe Internetseite hilft Ihnen, Ihre Überlegungen virtuell auszuleben; bzw. vorzudenken!   

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Langweilig wird diese Zeit, die Sie investieren, bestimmt nicht!  Sie werden viel Neues erfahren, auch aus Sicht der Kreditanstalt für Wideraufbau.


Schnuppern Sie einmal in diese Seiten hinein.   

Möchten Sie ein bestehendes Gebäude sanieren, so schauen Sie sich einmal dieses Video an...! 


Forward-Darlehen, weitere  mögliche  Zinserhöhungen drohen...!

Meldung vom 12.01.2022/Makroprudenzielles Maßnahmenpaket:

BaFin plant Festsetzung des antizyklischen Kapitalpuffers und eines Systemrisikopuffers für den Wohnimmobiliensektor

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beabsichtigt, einen antizyklischen Kapitalpuffer von 0,75 Prozent der risikogewichteten Aktiva auf inländische Risikopositionen festzusetzen und einen sektoralen Systemrisikopuffer von 2,0 Prozent der risikogewichteten Aktiva auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite einzuführen.

Derzeit liegen die Quoten jeweils bei Null Prozent. Dieser Entscheid berücksichtigt Analysen des Ausschusses für Finanzstabilität (AFS) und des European Systemic Risk Boards (ESRB). Der AFS sieht makroprudenziellen Handlungsbedarf und begrüßt das von der BaFin vorgelegte Maßnahmenpaket. 

Was könnte dies für Ihre Planung heißen...? 

Nehmen wir an, Sie haben im Jahre 2012 oder etwas früher eine neue Baufinanzierung umgesetzt. Aktuell beschäftigen Sie sich möglicherweise mit einem Forward-Darlehen oder eh mit einer Prolongation. Es ist Eile geboten, da der Hinweis der Bafin den Banken nur noch bis zum Jahre 2023 Zeit lässt, die o.e. Anweisung umzusetzen. In der Folge heißt dies, das die Opportunitätskosten der Banken ansteigen und damit der anfänglich gebundene Sollzins p.a! 

Nun kommt/kam die Erkenntnis  des enormen Kaufkraftverlustes hinzu, der die EZB zum Handeln zwingt...!

Im Fazit wird Ihre aktuelle Planung sich damit beschäftigen müssen, das die zukünftigen Kapitaldienste etwas höher ausfallen werden, als möglicherweise geplant.  

  • Weiterhin ist zu beachten, das Ihre Rentenphase auch näher rückt und der Tilgungsanteil sich diesem Lebensumstand anpassen sollte.
  • Ein Großteil Ihrer möglichen monatlichen Rente wird dem Kaufkraftverlust zum Opfer fallen.  
  • Wenn Sie gesetzliche krankenversichert sind, so wird aus der möglichen Rente Ihrer betrieblichen Altersversorgung ein Teil der Arbeitgeber/Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Krankenversicherung für 120 Monate abgeführt werden müssen, wenn der Freibetrag (164,50€ /mtl. Stand 07.2022) überschritten ist! 

Es werden noch ungleich mehr finanzielle Aktionen auf Sie zukommen, die eine sinnvolle und langfristige Finanzplanung im Rahmen Ihrer Baufinanzierung abfordern dürfte. 

Da nützt auch keine ach so schneller Vermittlertätigkeit nicht viel. 

Der 360-Grad-Blick ist gefordert! den umfänglichen Beratungsaufwand versuchen die Vermittlerpools bzw. Vermittler gezielt zu vermeiden, da dies dem Ziel des schrankfertigen und schnellen Plattformgeschäfts entgegensteht. Hier stellt seit jeher mein Beratungsansatz einer fachlich einwandfreien Beratung in den Vordergrund.

Der notwendige Beratungsaufwand kann nur von Fachberatern mit ständiger Weiterbildung erbracht werden, die, wie ich, seit über 35 Jahren mit regelmäßigen Fachschulungen unterstützt werden.

Kostenlose Beratung...?!????

Übrigens kostenlose Beratung...; glauben Sie nur nicht, das Ihre angesprochenen Banken umfänglich beratend tätig sind. Auch die wenden sich über Plattformen an die gewünschte Fremdmittelvergabe und erhalten dafür eine erhebliche Provision. Leider wird diese Zahlung, zu Ihren Lasten, im EUROPÄISCHES STANDARDISIERTES MERKBLATT (ESIS Merkblatt) nicht erwähnt!!! 

Die anscheinend kostenlose Beratung gibt es also nicht!!! 

Es wird Zeit, dies zur Kenntnis zu nehmen!

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