Thomas Teske I Finplan-Beratung
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Die Aufgabe des Quick-Checks  

Es ist unabdingbar, zunächst die Vergangenheit aufzubereiten. Dies geht schon aus dem Urteil des LG Aachen (Urteil vom 14. April 2021, 11 O 241/17, ZinsO 2021, 1343) hervor. Zitatanfang: Kernbestandteil eines möglichen Sanierungskonzepts gemäß dem IDW S6 sind nach Angabe des Sachverständigen insbesondere die Analyse von Krisenstadium und - Ursachen  sowie Analyse, ob eine Insolvenzgefährdung vorliegt….! Zitatende


Der Quick-Check dient allein der Unterrichtung der Organe der Gesellschaft. Im Rahmen der Vergangenheitsanalyse wird die Historie unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten aufbereitet. Ziel ist es, die Vermögens-, Schulden- und Ertragslage vor dem Hintergrund des eigentlichen Unternehmenszwecks so realistisch wie möglich abzubilden. Das Ergebnis wird in der Lagebeurteilung zusammengefasst. Aus der Lagebeurteilung werden Handlungsempfehlungen abgeleitet. Die Vorgehensweise erläutert die Grafik;


Hierfür werden folgende Unterlagen benötigt;


1. [Aufbereitung] (...diese u.g. Unterlagen werden für die 1. Aufbereitung benötigt)


  • Unterjährige BWA sowie die Summen- und Saldenliste des aktuellen Wirtschaftsjahres.
  • der vollständige zuletzt vorliegenden Jahresabschluss, nebst allen Anhängen.
  • Summen- und Saldenlisten der Jahresabschlüsse 2021; 2022; sowie die dazugehörigen  BWA´s als Exceldatei
  • Abschreibungsvorschau der nächsten drei Jahre
  • Darlehens- und Leasingverträge



 

2. [erstes Teilergebnis] Daraus entsteht die Auswertungsmöglichkeiten in der Vergangenheitsanalyse inkl. der Kommentierung der Vergangenheitsanalyse wie z.B.

Lagebeurteilung

SWOT-Analyse 

Handlungsempfehlungen

 

3. [zweites Teilergebnis / ein Auszug...]

Erstellung der Leistungskennzahlen; dient u.a. der Ermittlung der Produktivstunden in der Vergangenheit

Auswertung der Leistungskennzahlen im Kennzahlenbereich

Ermittlung der Produktivstunden / Auswertung der Stundensatzkalkulation


Von der Vergangenheit nahtlos in die Zukunft. Es werden folgende Auswertungen (/ ein Auszug...) erstellt;

Integrierte Detailpläne

Investitions- und Afa-Planung

Finanzierungsplanung

Detailpläne als Anlage

Umsatzplanung / Rohertragsplanung

Personalkostenplanung

Top down oder bottom up (von der Jahresplanung zur Monatsplanung oder umgekehrt)



Im Fazit könnte man meinen, das Ihr Steuerberater diese Aufgaben auch erstellt. Da muss man sich die Frage stellen, ob er die Zeit hat, sich ganz individuell um die Planung der Zukunft für Ihre Unternehmung zu kümmern? Bedenken Sie, Ihr Steuerberater ist nicht der Unternehmer Ihres Unternehmens! Sie sind für Ihre Unternehmung und auch für Ihre individuelle Planung Ihrer Unternehmung verantwortlich; nicht Ihr Steuerberater!


In der Folge sollte, als Orientierungshilfe, die Tabelle der Grundsätze der ordnungsgemäßen Planung (GoP) helfen können. (s. PDF-Datei)

Tabelle GoP.pdf (546.1KB)
Tabelle GoP.pdf (546.1KB)
 
 
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