In den letzten Jahren ist die Wichtigkeit der Krisenfrüherkennung für Unternehmer aus dem Handwerks- und Dienstleistungssektor deutlich gestiegen. Diese Herausforderungen werden sich bis zum Jahr 2025 weiter verschärfen und machen eine fundierte Beratung unumgänglich.
Erkennung von Krisensymptomen Oftmals sind kleinere Unternehmen nicht in der Lage, sich einen Wirtschaftsprüfer oder eine teure Beratungsgruppe zu leisten. Dies stellt eine erhebliche Belastung dar, besonders wenn bereits Anzeichen einer Überschuldung oder drohenden Zahlungsunfähigkeit sichtbar werden. Insbesondere in der Jahresbilanz 2022 oder 2023 können unvorhergesehene Überraschungen auftreten.
Rechtzeitiger Handlungbedarf
Angesichts dieser finanziellen Risiken ist es entscheidend, rechtzeitig zu handeln. Aber wie vorzugehen, wenn die Liquidität knapp ist oder ein Überschuldungstatbestand droht? Welche Schritte sind zu ergreifen, um eine Liquiditätslücke zu vermeiden?
Modulare Beratungsansätze zur Krisenbewältigung
Unsere Unternehmung hat sich auf diesen Bedarf eingestellt und bietet ein modulares Beratungs- und Unterstützungssystem an, das bezahlbar ist und bleibt. Die Zusammenarbeit mit erfahrenen Finanzexperten kann bei Zahlungsstockungen wertvolle Einblicke und strategische Vorteile verschaffen. Durch meine überregionale Tätigkeit in Deutschland stehe ich bereit, Sie bei der Sicherung und Wiederherstellung der Liquidität Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Neben der angebotenen kurzfristigen Finanzplanung sollte der kleinere Mittelstand auch langfristige Ziele und Strategien entwickeln, um nachhaltig erfolgreich zu sein. Indem der kleinere Mittelstand diese Aspekte in ihre Finanzplanung integrieren, können sie besser auf die Herausforderungen reagieren, die möglicherweise im Jahr 2025 auftreten könnten. Es ist wichtig, proaktiv zu handeln und sich auf verschiedene Szenarien vorzubereiten.
Hier sind einige Schritte und Überlegungen, die der kleinere Mittelstand in der Finanzplanung einbeziehen sollten:
1. Liquiditätsmanagement: Eine sorgfältige Überwachung der Liquidität ist entscheidend. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie über ausreichende Mittel verfügen, um die laufenden Kosten zu decken. Dies kann durch die Erstellung von Cashflow-Prognosen und die Identifizierung von saisonalen Schwankungen erreicht werden.
2. Kostenkontrolle: Eine detaillierte Analyse der Kostenstruktur kann helfen, Einsparpotenziale zu identifizieren. Unternehmen sollten unnötige Ausgaben reduzieren und effizientere Prozesse implementieren.
3. Diversifizierung der Einnahmequellen: Abhängigkeit von wenigen Kunden oder Märkten kann riskant sein. KMU sollten versuchen, ihre Einnahmequellen zu diversifizieren, um das Risiko von Umsatzrückgängen zu minimieren.
4. Finanzierungsstrategien: Es ist wichtig, verschiedene Finanzierungsoptionen zu prüfen, sei es durch Kredite, Fördermittel oder Investoren. Eine solide Finanzierungsstrategie kann helfen, Engpässe zu überbrücken.
5. Risikomanagement: Unternehmen sollten potenzielle Risiken identifizieren und Strategien entwickeln, um diesen entgegenzuwirken. Dazu gehört auch die Absicherung gegen wirtschaftliche Unsicherheiten.
6. Marktanalyse: Eine regelmäßige Analyse des Marktes und der Wettbewerber kann helfen, Trends frühzeitig zu erkennen und darauf zu reagieren. Dies kann auch die Anpassung des Geschäftsmodells oder der Produktpalette umfassen.
7. unterschiedliche Themen-Szenarien durchrechnen: der kleinere Mittelstand ist besonders von Änderungen der betrieblich veranlassten Aufwendungen betroffen. Wenn dann auch noch der pünktliche Zahlungseingang nicht aktiv verfolgt bzw, kontrolliert wird, hat das enorme Folgen in der Liquiditätsent-wicklung bis hin zur drohenden Zahlungsunfähigkeit. Der kleinere Mittelstand muss in der Lage sein, genau vor dem genannten Hintergrund, verschiedener Szenarien mit möglichen Lösungsansetzen rechnen zu können, um zu ggf. Zeit reagieren zu können.
Ein realistisches Beispiel aus der Praxis…:
darstellen, (s. Beitragssteigerung 2025 der GKV´s...!)
Klärung der Begrifflichkeiten
Eine bloße Zahlungsstockung ist anzunehmen, wenn der Zeitraum nicht überschritten wird, den eine kreditwürdig Person benötigt, um sich die benötigten Mittel zu leihen. Dafür erscheinen drei Wochen erforderlich, aber auch ausreichend.
Eine Zahlungsunfähigkeit wird durch eine Liquiditätslücke des Schuldners mit 10% definiert; will heißen, das nach der Recht-sprechung des BGH der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit widerlegbar vermutet wird, wenn der Schuldner innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen nicht in der Lage ist, 90% der fälligen Verbindlichkeiten zu erfüllen.
Der BGH hat somit die folgende Beweislastregel entwickelt. Liegt eine liquiditätsmäßige Unterdeckung von weniger als 10% vor, kann dennoch Zahlungsunfähigkeit unterstellt werden, wenn besondere Umstände vorliegen, die diesen Standpunkt stützen. Ein solcher Umstand kann insbesondere auf Tatsachen geründete Erwartung sein, das sich der bisherige Niedergang des Schuldnerunternehmens fortsetzen wird.
Beträgt die liquiditätsmäßige Unterdeckung 10% und mehr, müssen umgekehrt für die Annahme der Zahlungsfähigkeit entsprechende Indizien vorgetragen und bewiesen werden. Dazu ist die Benennung konkreter Umstände erforderlich, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erwarten lassen, dass die bestehende Liquiditätslücke zwar nicht innerhalb eines Zeitraumes von zwei bis drei Wochen, jedoch in überschaubarerer Zeit beseitigt werden können.
Der Stichtagsbezogene Finanzstatus ist das MIttel erster Wahl.
Im Rahmen des Finanzstatus (auch Liquiditätsstatus oder Liquiditätsbilanz genannt) wird die stichtagsbezogene Liquiditätsüber-/Unterdeckung ermittelt, indem die verfügbaren liquiden Finanzmitteln den fälligen Verbindlichkeiten gegenüber gestellt werden.
Merke : im Finanzstatus sind nur die am Stichtag tatsächlich vorhandenen und verfügbaren liquiden Mittel zu berücksichtigen. Fällige Forderungen (sofern einbringlich) sind nicht im Liquiditätsstatus, sondern im Finanzplan zu berücksichtigen. Ferner sind alle fälligen Verbindlichkeiten zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob diese durch Mahnung eingefordert worden sind. Ausreichend ist, dass der Gläubiger die Zahlung verlangen kann.
Weitere hilfreiche Hinweise finden Sie ergänzend unter dem Link.
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