Bei der Prüfung auf Zahlungsunfähigkeit gemäß § 17 der Insolvenzordnung (InsO) spielt der Cashflow eine entscheidende Rolle. Eine prozentuale Liquiditätslücke kann dabei als wichtiger Indikator dienen, um zwischen einer vorübergehenden, rechtlich unbedenklichen Zahlungsstockung und einer ernsthaften, rechtlich relevanten Zahlungsunfähigkeit zu unterscheiden.
Wenn die Liquiditätslücke signifikant ist, deutet dies darauf hin, dass das Unternehmen nicht in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen, was auf eine Zahlungsunfähigkeit hindeutet. In der Praxis ist es daher wichtig, diese Kennzahlen genau zu analysieren, um rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu ergreifen und mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben oder mehr Details benötigen, stehe ich dir gerne zur Verfügung!
Im Zusammenhang mit der Eröffnung eines Insolvenz-verfahrens geht es grundsätzlich um die Frage, ob, wann und unter welchen Voraussetzungen ein Krisenunter-nehmen aus dem Markt auszuscheiden hat. Es ist zu vermeiden, dass das unternehmerische Risiko auf die Gläubiger verlagert wird.
Die Insolvenzordnung (InsO) sieht drei Insolvenzgründe vor, deren Definition weitgehend an Gläubigerschutz-interessen ausgerichtet ist:
Die Zahlungsunfähigkeitsprüfung basiert also auf dem Grundsatzurteil des BGH vom 24. 5. 2005, welches jedoch keinerlei Vorgaben zur rechnerischen Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit enthält. Ergänzend ist das BGH-Urteil vom 19. 12. 2017 zu berücksichtigen, in dem klargestellt wird, wie bei der Berechnung der prozentualen Liquiditätslücke vorzugehen ist und welche Positionen einzubeziehen sind.
Die Berechnungen fußen u.a. auch auf das BGH-Urteil vom 28.06.2022 (Az.: II ZR 112/21) Erstellung eines Liquiditätsstatus auf den betroffenen Stichtag in Verbindung mit einem Finanzplan für die auf den Stichtag folgenden 3 Wochen, in dem tagesgenau Einzahlungen-/Auszahlungen gegenübergestellt werden.
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